Führerscheinklassen

Klasse B
PKW und leichte LKW
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fühersitz.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt
oder
b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des
ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige
Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter: 18
beim Begleiteten Fahren 17
bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer
(nach vorheriger erfolgreicher medizinisch -
psychologischer Untersuchung) 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz: nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: L, M, S
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Klasse B -Begleitendes Fahren- BF17
PKW und leichte LKW
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fühersitz.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt
oder
b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des
ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige
Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter: beim Begleiteten Fahren 17
bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer
(nach vorheriger erfolgreicher medizinisch -
psychologischer Untersuchung) 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz: nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: L, M, S
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Klasse BE
PKW und leichte LKW mit etwas größeren Anhängern
Kombination der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in der Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen.
Mindestalter: 18
beim Begleitenden Fahren 17
Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz: nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: L, M, S
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Klasse A -beschränkt-
Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A
-beschränkt- wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis
Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg erteilt.
(mind. 6,25 Leergewicht pro kW, stufenweiser Zugang)
Mindestalter: 18
Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz: nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: A1, M
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Klasse A -unbeschränkt-
Schwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A
-unbeschränkt- wird für Kraftfahrer ohne Leistungsbeschränkung erteilt.
Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:
1. Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von
Klasse A -beschränkt-
2. Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25.
Lebensjahres
Mindestalter: 25*
Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz: bis 25. Lj. A (beschränkt), ab 25. Lj NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, M
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
*bei direktem Zugang. Nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A
-beschränkt- kann diese FE vor Vollendung des 25. Lj erworben werden.
Klasse A1
Leichtkrafträder
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
Altersstufung:
Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80 km/h erteilt.
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz: nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: M
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Klasse M
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
a) Bei elektrischer Antriebsmachine mit einer bbH von nicht mehr als
45 km/h
b) Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als
50 ccm und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
c) Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie
vor dem 01.01.2002 in den Verkehr genommen sind
d) Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 ccm, 60 km/h),
die vor dem 01.03.1992 in den Verkehr gekommen sind
e) Lastendreirad
max. bbH 45 km/h, Hubraum 50 ccm, 150 kg Leergewicht
vor dem 01.01.2002 in den Verkehr gekommen
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz: nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: M
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Klasse L
Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen
a) Zugmaschinen mit einer bbH bis 32 km/h, sofern sie nach ihrer
Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Mit Anhänger bis zu bbH 25 km/h.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge
(Gabelstapler) mit einer bbH bis 25 km/h, auch mit Anhänger
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz: nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: -
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Klasse T
Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen
a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als
40 km/h, auch mit Anhänger
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH bis 40 km/h erteilt.
Mindestalter: 16 für 40 km/h, 18 für 60 km/h
Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz: nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: L, M, S
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Klasse S
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
a) mit einer bbH von höchstens 45 km/h sowie
b) bei Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren mit einem
Hubraum von höchstens 50 ccm
c) bei Kraftfahrzeugen mit anderem Antrieb (Diesel oder Elektro)
einer Nenn- bzw. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW
d) bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ist die Leermasse auf
350 kg begrenzt
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz: nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: -
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Klasse MO
Mofa
Höchstgeschwindigkeit höchstens 25 km/h auf ebener Fahrbahn
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts
Mindestalter: 15
Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz: nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: -
Sehvermögen: -
Erste Hilfe: -

Klasse C
Schwere LKW
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fühersitz.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 18
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre Vorbesitz: Klasse B
Beinhaltet Klasse: C1, L, M, S
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstiges: Ärztliches Zeugnis

Klasse CE
Lastzüge
Kombination der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamzmasse.
Mindestalter: 18
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre Vorbesitz: Klasse C
Beinhaltet Klasse: C1, BE, T
D1E bei Besitz von D1
DE bei Besitz von D
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstiges: Ärztliches Zeugnis

Klasse C1
Mittlere LKW
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fühersitz.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 18
Geltungsdauer: bis zum 50. Lj. unbefristet, danach auf
5 Jahre befristet
Vorbesitz: Klasse B
Beinhaltet Klasse: L, M, S
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstiges: Ärztliches Zeugnis
Klasse C1E
Mittlere Lastzüge bis max. 12000 kg zG
Kombination der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Zulässige Gesamzmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen.
Mindestalter: 18
Geltungsdauer: bis zum 50. Lj. unbefristet, danach auf
5 Jahre befristet
Vorbesitz: Klasse C1
Beinhaltet Klasse: BE, D1E bei Besitz von D1
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstiges: Ärztliches Zeugnis
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