Führerscheinklassen

Anmeldeformular für alle Klassen
Anmeldeformular.pdf
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Klasse B

PKW und leichte LKW

 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fühersitz.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

 

      a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt

          oder

 

      b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des

          ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige

          Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

 

Mindestalter:          18

                                beim Begleiteten Fahren 17

                                bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer

                                (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch -

                                psychologischer Untersuchung) 17

Geltungsdauer:       ohne Befristung

Vorbesitz:                nicht erforderlich

Beinhaltet Klasse:   L, M, S

Sehvermögen:         Sehtest

Erste Hilfe:              Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

 

Info Klasse B
Klasse B.pdf
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Klasse B -Begleitendes Fahren- BF17

PKW und leichte LKW

 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fühersitz.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

 

      a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt

          oder

 

      b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des

          ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige

          Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

 

Mindestalter:           beim Begleiteten Fahren 17

                                bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer

                                (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch -

                                psychologischer Untersuchung) 17

Geltungsdauer:       ohne Befristung

Vorbesitz:                nicht erforderlich

Beinhaltet Klasse:   L, M, S

Sehvermögen:         Sehtest

Erste Hilfe:              Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

 

Info Klasse BF 17
BF17_Flyer.pdf
PDF-Dokument [344.6 KB]

Klasse BE

PKW und leichte LKW mit etwas größeren Anhängern

 

Kombination der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in der Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen.

 

Mindestalter:           18

                                 beim Begleitenden Fahren 17

 

Geltungsdauer:       ohne Befristung                        Vorbesitz:                nicht erforderlich

Beinhaltet Klasse:   L, M, S

Sehvermögen:         Sehtest

Erste Hilfe:              Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

 

Info Klasse BE
Klasse BE.pdf
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Klasse A -beschränkt-

Mittelschwere Krafträder

 

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A

-beschränkt- wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis

Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg erteilt.

(mind. 6,25 Leergewicht pro kW, stufenweiser Zugang)

 

Mindestalter:           18                             

 

Geltungsdauer:       ohne Befristung                        Vorbesitz:                nicht erforderlich

Beinhaltet Klasse:   A1, M

Sehvermögen:         Sehtest

Erste Hilfe:              Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

 

Info Klasse A
Klasse A.pdf
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Klasse A -unbeschränkt-

Schwere Krafträder

 

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A

-unbeschränkt- wird für Kraftfahrer ohne Leistungsbeschränkung erteilt.

Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:

 

      1. Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von

          Klasse A -beschränkt-

 

      2. Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25.

          Lebensjahres

 

Mindestalter:           25*                           

 

Geltungsdauer:       ohne Befristung                        Vorbesitz:                bis 25. Lj. A (beschränkt), ab 25. Lj NEIN

Beinhaltet Klasse:   A1, M

Sehvermögen:         Sehtest

Erste Hilfe:              Lebensrettende Sofortmaßnahmen

*bei direktem Zugang. Nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A

-beschränkt- kann diese FE vor Vollendung des 25. Lj erworben werden.

 

 

Info Klasse A25
Klasse A25.pdf
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Klasse A1

Leichtkrafträder

 

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

 

Altersstufung:

Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80 km/h erteilt.

 

Mindestalter:           16                         

 

Geltungsdauer:       ohne Befristung                        Vorbesitz:                nicht erforderlich

Beinhaltet Klasse:   M

Sehvermögen:         Sehtest

Erste Hilfe:              Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

 

Info Klasse A1
Klasse A1.pdf
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Klasse M

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor

 

      a) Bei elektrischer Antriebsmachine mit einer bbH von nicht mehr als

          45 km/h

 

      b) Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als

          50 ccm und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h

 

      c) Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie

          vor dem 01.01.2002 in den Verkehr genommen sind

 

      d) Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 ccm, 60 km/h),

          die vor dem 01.03.1992 in den Verkehr gekommen sind

 

      e) Lastendreirad

          max. bbH 45 km/h, Hubraum 50 ccm, 150 kg Leergewicht

          vor dem 01.01.2002 in den Verkehr gekommen

 

Mindestalter:           16                         

 

Geltungsdauer:       ohne Befristung                        Vorbesitz:                nicht erforderlich

Beinhaltet Klasse:   M

Sehvermögen:         Sehtest

Erste Hilfe:              Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

 

Info Klasse M
Klasse M.pdf
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Klasse L

Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen

 

      a) Zugmaschinen mit einer bbH bis 32 km/h, sofern sie nach ihrer

          Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche

          Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

          Mit Anhänger bis zu bbH 25 km/h.

 

      b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge

          (Gabelstapler) mit einer bbH bis 25 km/h, auch mit Anhänger

 

Mindestalter:           16                         

 

Geltungsdauer:       ohne Befristung                        Vorbesitz:                nicht erforderlich

Beinhaltet Klasse:   -

Sehvermögen:         Sehtest

Erste Hilfe:              Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

 

Info Klasse L
Klasse L.pdf
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Klasse T

Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen

 

      a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h

 

      b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als

          40 km/h, auch mit Anhänger

 

Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH bis 40 km/h erteilt.

 

Mindestalter:           16 für 40 km/h, 18 für 60 km/h                         

 

Geltungsdauer:       ohne Befristung                        Vorbesitz:                nicht erforderlich

Beinhaltet Klasse:   L, M, S

Sehvermögen:         Sehtest

Erste Hilfe:              Lebensrettende Sofortmaßnahmen

         

     

Info Klasse T
Klasse T.pdf
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Klasse S

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

 

      a) mit einer bbH von höchstens 45 km/h sowie

 

      b) bei Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren mit einem

          Hubraum von höchstens 50 ccm

 

      c) bei Kraftfahrzeugen mit anderem Antrieb (Diesel oder Elektro)

          einer Nenn- bzw. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW

          

      d) bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ist die Leermasse auf

          350 kg begrenzt

 

Mindestalter:           16                         

 

Geltungsdauer:       ohne Befristung                        Vorbesitz:                nicht erforderlich

Beinhaltet Klasse:   -

Sehvermögen:         Sehtest

Erste Hilfe:              Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

 

Info Klasse S
Klasse S.pdf
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Klasse MO

Mofa

 

Höchstgeschwindigkeit höchstens 25 km/h auf ebener Fahrbahn

 

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts

 

Mindestalter:           15                     

 

Geltungsdauer:       ohne Befristung                        Vorbesitz:                nicht erforderlich

Beinhaltet Klasse:   -

Sehvermögen:         -

Erste Hilfe:              -

 

 

Info Klasse MO
Klasse MO.pdf
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Klasse C

Schwere LKW

 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fühersitz.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

 

 

Mindestalter:           18                    

 

Geltungsdauer:       befristet auf 5 Jahre                    Vorbesitz:                Klasse B

Beinhaltet Klasse:   C1, L, M, S

Sehvermögen:         Augenärztliches Gutachten

Erste Hilfe:              Erste-Hilfe-Kurs

Sonstiges:                Ärztliches Zeugnis

 

 

Info Klasse C
Klasse C.pdf
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Klasse CE

Lastzüge

 

Kombination der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamzmasse.

 

Mindestalter:           18                               

 

Geltungsdauer:       befristet auf 5 Jahre                      Vorbesitz:                Klasse C

Beinhaltet Klasse:   C1, BE, T

                                D1E bei Besitz von D1

                                DE bei Besitz von D

Sehvermögen:         Augenärztliches Gutachten

Erste Hilfe:              Erste-Hilfe-Kurs

Sonstiges:               Ärztliches Zeugnis

 

 

 

Info Klasse CE
Klasse CE.pdf
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Klasse C1

Mittlere LKW

 

 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fühersitz.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

 

Mindestalter:           18                    

 

Geltungsdauer:        bis zum 50. Lj. unbefristet, danach auf

                                 5 Jahre befristet

Vorbesitz:                 Klasse B

Beinhaltet Klasse:    L, M, S

Sehvermögen:          Augenärztliches Gutachten

Erste Hilfe:               Erste-Hilfe-Kurs

Sonstiges:                Ärztliches Zeugnis

 

 

Info Klasse C1
Klasse C1.pdf
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Klasse C1E

Mittlere Lastzüge bis max. 12000 kg zG

 

Kombination der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Zulässige Gesamzmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen.

Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen.

 

Mindestalter:           18                    

 

Geltungsdauer:        bis zum 50. Lj. unbefristet, danach auf

                                 5 Jahre befristet

Vorbesitz:                 Klasse C1

Beinhaltet Klasse:    BE, D1E bei Besitz von D1

Sehvermögen:          Augenärztliches Gutachten

Erste Hilfe:               Erste-Hilfe-Kurs

Sonstiges:                Ärztliches Zeugnis

 

 

Info Klasse C1E
Klasse C1E.pdf
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